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 Bild: hobbitfoot/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 8 Minuten
VERGÜTUNG

Kündigungen bei laufender Kurzarbeit

Arbeits- und steuerrechtliche Aspekte

Kurzarbeit

Als Kurzarbeit wird die vorübergehende Minderung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich geregelten Arbeitszeit verstanden, welche bis hin zur zeitweisen Einstellung der Arbeit – der sog. „Kurzarbeit Null“ – reichen kann (Küsters, in: Beck‘sches Steuerberater-Handbuch 2019/2020, 17. Aufl. 2019, Rn. 208).

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