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 Bild: Aan/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Kündigungsschutz für Vorfeldinitiatoren einer Betriebsratswahl

Nach § 15 Abs. 3b KSchG ist die Kündigung eines Arbeitnehmers unzulässig, der Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats unternimmt und eine öffentlich beglaubigte Erklärung mit dem Inhalt abgegeben hat, dass er die Absicht hat, einen Betriebsrat zu errichten.

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