Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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seit gut fünf Jahrengilt die DSGVO (auch) in Deutschland unmittelbar. Dieses kleine Jubiläum haben Nathalie Polkowski und Johannes Franzmeier zum Anlass genommen, im Titelthema ab S.8eine kleine Bestandsaufnahme durchzuführen und sowohl zurück, aber eben auch nach vorne zu blicken: Was hat sich in Sachen Arbeitnehmerdatenschutz in Rechtsprechung und Gesetzgebung seit dem 25.5.2018 getan und worauf müssen Arbeitgeber achten? Denn von einer einheitlichen Linie der (Arbeits-)Rechtsprechung kann bislang noch nicht die Rede sein. Welche „Meilensteine“ gab es und was tut sich in Zukunft? Die Ampelkoalition hat sich bereits in Stellung gebracht und es liegt dem BMAS und dem BMI ein Konzeptpapier zur Regelung von Überwachungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber vor, das im Herbst in einem Gesetzesentwurf münden soll.

In welchem weiteren Bereich das Thema Arbeitnehmerdatenschutz naturgemäß ganz besonders große Bedeutung hat, zeigt uns Dr. Volker Subatzus im anschließenden Beitrag ab S.14. Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) rücken zunehmend datenschutzrechtliche Aspekte in den Fokus.

Aber auch das in diesem Jahr am 2. Juli in Kraft getretene und lang ersehnte Hinweisgeberschutzgesetz tangiert den Arbeitnehmerdatenschutz; so dürfen die dort vorgesehenen Meldestellen auch die von der DSGVO besonders geschützten Daten verarbeiten. Hierüber – und die Entstehung des Gesetzes sowie die wichtigsten To-dos für Arbeitgeber – sprechen wir am 19. September in einem RoundTable mit Experten aus der Praxis. Mehr zu diesem Termin gibt es in Kürze an dieser Stelle und auf unseren Social-Media-Kanälen – allen voran LinkedIn.

Andreas Krabel

Andreas Krabel
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