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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Lohnsteuereinbehalt für in Impf- und Testzentren beschäftigte Personen
Das FM Schleswig-Holstein hat mit Kurzinformation vom 17.7.2022 (VI 302-S 2332–225) zu der steuerlichen Behandlung von Personen in regionalen Impfzentren oder mobilen Impfteams Stellung genommen (ärztliches und anderes Personal).
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