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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Lohnsteuerliche Behandlung von bundesweiten Schulprojekten
Im Rahmen von Schulprojekten arbeiten Schüler für ein soziales Projekt z. B. einen Tag lang in einem Unternehmen. Aufgrund der Arbeitsvereinbarung ist dabei regelmäßig von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. Der Arbeitslohn wird an die unterstützte Organisation gespendet. Der Nachweis über die Zahlung auf das Spendenkonto des Projektträgers ist vom Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen.
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