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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten

Das BMF hat mit Schreiben vom 28.12.2020 die lohnsteuerlich relevanten Werte für unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer überlassene Mahlzeiten festgelegt. Diese sind grundsätzlich mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert (Sozialversicherungsentgelt-Verordnung – SvEV) zu bewerten.

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