Masern-Impfpflicht für Arbeitgeber
1 Verpflichtender Impfschutz
Seit 1.3.2020 statuiert das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) einen verpflichtenden Impfschutz für gesondert bezeichnete primär vulnerable Personengruppen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen. Hierfür wurden das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.7.2000 (BGBl. I, S. 1045) sowie das SGB V geändert. Die nunmehr bestehenden Pflichten fordern von den verschiedenen Akteuren ein unterschiedlich hohes Maß an Erfüllungsaufwand.
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Leonie Wüpper

Dr. Lars Hinrichs

Carla Kripke

· Artikel im Heft ·
Impfpflicht
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