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ARBEITSRECHT
Masern-Impfpflicht für Arbeitgeber
Arbeits- und datenschutzrechtliche Auswirkungen
1 Verpflichtender Impfschutz
Seit 1.3.2020 statuiert das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) einen verpflichtenden Impfschutz für gesondert bezeichnete primär vulnerable Personengruppen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen. Hierfür wurden das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.7.2000 (BGBl. I, S.
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