Masern-Impfpflicht für Arbeitgeber

Arbeits- und datenschutzrechtliche Auswirkungen
Wie sieht der rechtliche Rahmen eines pragmatischen Umgangs mit den Anforderungen des Masernschutzgesetzes für Arbeitgeber im Spannungsfeld zwischen einem praxisgerechten Prozess zur Erfüllung der Nachweispflicht und den restriktiven datenschutzrechtlichen Anforderungen – insbesondere in Bezug auf den Grundsatz der Datenminimierung – aus?
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 Bild: Алина Бузунова/stock.adobe.com
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1 Verpflichtender Impfschutz

Seit 1.3.2020 statuiert das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) einen verpflichtenden Impfschutz für gesondert bezeichnete primär vulnerable Personengruppen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen. Hierfür wurden das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.7.2000 (BGBl. I, S. 1045) sowie das SGB V geändert. Die nunmehr bestehenden Pflichten fordern von den verschiedenen Akteuren ein unterschiedlich hohes Maß an Erfüllungsaufwand.

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Leonie Wüpper

Leonie Wüpper
Rechtsanwältin, Associate, Deloitte Legal, Hamburg

Dr. Lars Hinrichs

Dr. Lars Hinrichs
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg

Carla Kripke

Carla Kripke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Deloitte Legal, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Masern-Impfpflicht für Arbeitgeber
Seite 408 bis 411
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Ausgangslage

Gemäß § 20a Abs. 1 IfSG müssen seit dem 15.3.2022 Personen, die in den im Gesetz bezeichneten Einrichtungen tätig sind, geimpfte oder