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VERGÜTUNG
Mindestlohn und Ausschlussfristen
Endlich geklärt!
1 Die Ausgangslage
Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Das MiLoG regelt in § 3, dass jegliche Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, „insoweit“ unwirksam sind.
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