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 Bild: Timo/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Mitarbeiterkapitalbeteiligung und ruhende Arbeitsverhältnisse

Eine Konzerngesellschaft bot ihrer Belegschaft ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm an: Alle Arbeitnehmer mit aktivem Beschäftigungsverhältnis konnten einen Anteil ihres Jahresgehalts in Vorzugsaktien investieren. Arbeitnehmer mit ruhendem Arbeitsverhältnis waren ausgeschlossen. Seitens des Arbeitgebers gab es Zuwendungen zum Kauf von Bonusaktien.

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