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ARBEITSRECHT
Neues Nachweisgesetz setzt Arbeitgeber unter Handlungsdruck
EU-Transparenzrichtlinie
Erheblich verschärfte Anforderungen
Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 31.7.2022 Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, mit denen die Vorgaben der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ([EU] 2019/1152, „EU-Transparenzrichtlinie“) umgesetzt werden.
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