Neues zum Beschäftigtendatenschutz?

Der Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes im ersten Praxischeck

Die bislang eher spärlichen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz stehen bereits seit einiger Zeit auf dem Prüfstand. Nach ersten Eckpunkten im April 2023 wurde nun ein 84-seitiger Referentenentwurf (RefE) eines eigenständigen Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG) vom 8.10.2024 durch das BMAS und das BMI vorgelegt, das hier in einer ersten Bewertung aus der und für die Praxis vorgestellt wird. Jedoch bleibt dessen Umsetzung, zumindest in dieser Form, nach dem „Ampel-Aus“ mehr als fraglich (vgl. hierzu aktuell auch den AuA-Podcast „Kurz gefragt“ vom 12.12.2024).

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 Bild: master1305/stock.adobe.com
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Hintergründe

Bereits 2010 gab es den Entwurf eines detaillierten Beschäftigtendatenschutzgesetzes mit §§ 32a–n BDSG a. F., der die bisherige Rechtsprechung kodifizierte, jedoch im Sande verlief (Natzel/Beckschulte, BB 2010, S. 2368), sodass es bei § 32 BDSG a. F. verblieb. Dieser wurde mit Inkrafttreten der DSGVO am 25.5.2018 eins zu eins zu § 26 BDSG n. F. Mit Vorlagebeschluss des BAG (Beschl. v. 22.9.2022 – 8 AZR 209/21 [A], NZA 2023, S. 363) an den EuGH wollte das Gericht geklärt haben, ob bei einer Regelung durch Kollektivvereinbarung im Sinne des § 26 Abs. 4 BDSG aufgrund des Verweises auf Art. 88 Abs.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Neues zum Beschäftigtendatenschutz?
Seite 22 bis 27
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