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ARBEITSRECHT
Neues zum Beschäftigtendatenschutz?
Der Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes im ersten Praxischeck
Hintergründe
Bereits 2010 gab es den Entwurf eines detaillierten Beschäftigtendatenschutzgesetzes mit §§ 32a–n BDSG a. F., der die bisherige Rechtsprechung kodifizierte, jedoch im Sande verlief (Natzel/Beckschulte, BB 2010, S. 2368), sodass es bei § 32 BDSG a. F. verblieb. Dieser wurde mit Inkrafttreten der DSGVO am 25.5.2018 eins zu eins zu § 26 BDSG n. F.
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