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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Dienstreisen
Grundsätzlich sind Fahrtkosten im Rahmen von Dienstreisen in tatsächlich angefallener Höhe anzusetzen. Bei Nutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln, wie z. B. Bahn oder Flugzeug, dient dazu das Beförderungsentgelt. Bei Nutzung von nicht regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln, wie z. B.
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