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ARBEITSRECHT
Probezeit in ungestümem Fahrwasser
Auf Bewährung
Probezeit oder Einfühlungsverhältnis
Das Vereinbaren einer Probezeit, häufig auch Probearbeitsverhältnis genannt, ist in der Praxis gang und gäbe. Egal, ob es sich dabei um ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Anders als manchmal angenommen ist die Probezeit allerdings kein gesonderter Zeitraum, der womöglich vor dem eigentlichen Arbeitsverhältnis liegt.
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