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 Bild: UncleFredDesign/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT

Probezeit in ungestümem Fahrwasser

Auf Bewährung

Probezeit oder Einfühlungsverhältnis

Das Vereinbaren einer Probezeit, häufig auch Probearbeitsverhältnis genannt, ist in der Praxis gang und gäbe. Egal, ob es sich dabei um ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Anders als manchmal angenommen ist die Probezeit allerdings kein gesonderter Zeitraum, der womöglich vor dem eigentlichen Arbeitsverhältnis liegt.

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