Mit Meldung vom 27.9.2021 hat das BMF die Übersicht für die ab 1.1.2022 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bekannt gegeben. Aufgrund der Corona-Krise wurden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1.1.2022 nicht mehr neu festgesetzt. Die mit dem BMF-Schreiben vom 3.12.2020 veröffentlichten Beträge gelten für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Rainer Kuhsel

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