Sabbatical bei Beschäftigungsentfall?

Eine ungeplante Auszeit in Corona-Zeiten
Die Corona-Pandemie hat die Welt – trotz aller Fortschritte bei ihrer Bekämpfung – noch immer im Griff. Die Auswirkungen betreffen nahezu jede Branche. Die globale Krise führt zu einem spürbaren Auftragsrückgang und Beschäftigungsentfall. Können hier alternative Lösungen weiterhelfen, die beiden Arbeitsvertragsparteien einen Mehrwert bringen?
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 Bild: Asier/stock.adobe.com
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In Zeiten der Krise

Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer teilweise über mehrere Monate nicht beschäftigen. Dennoch ist es dem Arbeitgeber gelegen, gute und langjährige Mitarbeiter zu halten bzw. nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. In solchen Konstellationen soll insbesondere das Kurzarbeitergeld Abhilfe schaffen. Schon in den Monaten März bis April 2020 waren mehrere Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist dabei teilweise bis auf null reduziert. In dieser Zeit bekommen sie das Kurzarbeitergeld, welches derzeit 60 bzw. 67 % des Nettoentgelts beträgt, vgl. § 105 SGB III.

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Dr. Henning Rauls

Dr. Henning Rauls
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner, Göhmann Rechtsanwälte Abogados Steuerberater PartmbB, Braunschweig

· Artikel im Heft ·

Sabbatical bei Beschäftigungsentfall?
Seite 24 bis 27
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Die Klägerin vereinbarte mit dem Arbeitgeber ein Sabbatical in der Zeit vom 1.11.2019 bis 30.9.2022.

Während dessen

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●Problempunkt

Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft

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Vorteile

Die bei Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretungen beliebte Altersteilzeit (ATZ) ist in der betrieblichen Praxis noch häufig

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Empfehlung

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Social Days sollten entweder als Betriebs-/Abteilungsausflug oder in Form von Sonderurlaub umgesetzt

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Lockdown und Betriebsrisiko

Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte

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Der Softwarekonzern SAP plant die bezahlte Freistellung von Partnern nach einer Geburt. Benjamin Onnis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht