Sabbatical bei Beschäftigungsentfall?
In Zeiten der Krise
Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer teilweise über mehrere Monate nicht beschäftigen. Dennoch ist es dem Arbeitgeber gelegen, gute und langjährige Mitarbeiter zu halten bzw. nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. In solchen Konstellationen soll insbesondere das Kurzarbeitergeld Abhilfe schaffen. Schon in den Monaten März bis April 2020 waren mehrere Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist dabei teilweise bis auf null reduziert. In dieser Zeit bekommen sie das Kurzarbeitergeld, welches derzeit 60 bzw. 67 % des Nettoentgelts beträgt, vgl. § 105 SGB III.
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Dr. Henning Rauls

· Artikel im Heft ·
Die Klägerin vereinbarte mit dem Arbeitgeber ein Sabbatical in der Zeit vom 1.11.2019 bis 30.9.2022.
Während dessen
●Problempunkt
Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft
Vorteile
Die bei Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretungen beliebte Altersteilzeit (ATZ) ist in der betrieblichen Praxis noch häufig
Empfehlung
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Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
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