1 Ab wann verjähren die Ansprüche?
Bei der Frage, wer wann haftet, muss scharf getrennt werden zwischen
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Dr. Peter Link
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Beklagte war bis zum 31.10.2017 als Medienberater bei der Klägerin beschäftigt. Die Klägerin betreibt Internetportale
Interesse des Arbeitgebers an der sozialrechtlichen Fragestellung
Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist es dem Arbeitgeber
Ein Triebwagenführer klagte vor dem ArbG München gegen seine fristlose Kündigung vom 4.2.2021. Das Kündigungsschutzverfahren endete am 6.4
Problempunkt
Eine kaufmännische Angestellte wurde vom ehemaligen Arbeitgeber, einem Handwerksbetrieb für Heizung und Sanitär, auf
Problempunkt
Die Parteien streiten über Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO. Anlass des Rechtsstreits ist die
Ausgangssituation
Vor und während eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber in der Praxis naturgemäß ein gesteigertes Interesse