Schadensersatz bei Rückgabe eines beschädigten und verschmutzten Kfz

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 Bild: Igor Link/stock.adobe.com
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Der Inhaber einer Karosseriewerkstatt stellte seinem Mitarbeiter im Jahr 2021 ein unternehmenseigenes Fahrzeug für die Wege zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zur Verfügung. Nachdem der Arbeitnehmer im Januar 2023 arbeitsunfähig erkrankte, gab er das Fahrzeug zurück. Der Werkstattinhaber ließ den Zustand des Fahrzeugs begutachten. Der Sachverständige stellte fest, dass sich der Innenraum in einem stark verschmutzten Zustand befand, Sitze und Armauflagen stark fleckig und im Teppichboden und an den Sitzen Brandlöcher erkennbar waren. Außerdem roch der Wagen stark nach Zigarettenrauch und es befand sich Zigarettenasche im Inneren. Die Begutachtung bzgl. der Reinigung des Innenraums sowie einer Ozonbehandlung zur Neutralisierung des Zigarettengeruchs ergab Kosten i. H. v. knapp 1.000 Euro netto. Diese verlangte der Unternehmer im Wege des Schadensersatzes von seinem Mitarbeiter. Dieser wandte ein, dass es zum vertragsgemäßen Gebrauch gehörte, im Fahrzeug zu rauchen, dies ergebe sich aus seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Außerdem fänden die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung Anwendung, sodass er nicht in vollem Umfang hafte.

Die Klage auf Zahlung von Schadensersatz hatte in beiden Instanzen Erfolg. Nach § 241 Abs. 2 BGB ist der Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers verpflichtet. Bei der Überlassung eines Fahrzeugs ist er u. a. verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälle und Mängel unverzüglich zu informieren, damit notwendige Maßnahmen zur Mängelbeseitigung in die Wege geleitet werden können. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehöre es, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen. Starke Verschmutzungen, Beschädigungen wie Brandlöcher, Risse oder Geruchsbelästigungen gehören nicht zum pfleglichen Gebrauch. Es bedurfte auch keines ausdrücklichen Rauchverbots, denn es stellt eine Selbstverständlichkeit dar, dass man fremdes Eigentum sorgsam und pfleglich behandelt. Raucherfahrzeuge haben regelmäßig einen Minderwert. Die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung fanden keine Anwendung. Denn dies würde ein betrieblich veranlasstes Handeln des Arbeitnehmers voraussetzen. Betrieblich veranlasst sind nur solche Tätigkeiten, die einem Mitarbeiter arbeitsvertraglich übertragen worden sind oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt. Ein Schaden, der nicht in Ausführung einer betriebsbezogenen Tätigkeit verursacht wird, ist dem persönlich/privaten Bereich des schädigenden Arbeitnehmers zuzurechnen. Da das Fahrzeug dem Beklagten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zur Verfügung gestellt worden war, sind diese Fahrten dem privaten Lebensbereich des Beklagten zugeordnet (LAG Köln, Urt. v. 14.1.2025 – 7 SLa 175/24, rk.).

Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München
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Schadensersatz bei Rückgabe eines beschädigten und verschmutzten Kfz
Seite 53
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