Schutz immaterieller und personeller Vermögensbestandteile

Geistiges Eigentum im Arbeitsverhältnis

Nicht selten bedienen sich Arbeitnehmer zum Abschied aus dem Arbeitsverhältnis zu ihren eigenen oder zugunsten ihres neuen Arbeitgebers an den immateriellen oder personellen „Kronjuwelen“ des bisherigen Arbeitgebers. Insbesondere in Deutschland stellen die eigenen Mitarbeiter die größte Bedrohung für Know-how-Abfluss dar (EUI, Open secrets? Guarding value in the intangible economy, abrufbar unter https://impact.economist.com/perspectives/sites/default/files/eiu_cms_d…). Dies kann mitunter zu erheblichen finanziellen Schäden auf Seiten des Unternehmens führen. Diese „schädigenden Eingriffe“ eigener (ehemaliger) Arbeitnehmer stellen für Arbeitgeber daher ein in der Praxis nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Doch welche rechtlichen Schutz- und Abwehrmaßnahmen stehen Arbeitgebern gegen den Verlust von vertraulichen Informationen und Know-how-Trägern zur Verfügung, mit welchen Hürden ist deren Durchsetzung in der Praxis oft verbunden und wie kann die praktische Durchsetzung erleichtert werden?

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 Bild: Andrea Izzotti/stock.adobe.com
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Beschränkter Schutz durch Wettbewerbsverbote

Unabhängig von den Besonderheiten der konkreten Arbeitspflicht und den individualvertraglichen Verpflichtungen treffen den Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis nebenvertragliche Loyalitäts- und Treuepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB; MHdB ArbR/Reichold, § 53 Rn. 14). Aus diesen ergibt sich u. a. ein umfassendes Wettbewerbsverbot für den Arbeitnehmer (vgl. auch §§ 60, 61 HGB), das insbesondere die Weitergabe vertraulicher Informationen an als auch das Abwerben von Arbeitnehmern für Konkurrenten des Arbeitgebers untersagt (BAG, Urt. v. 19.12.2018 – 10 AZR 233/18, NZA 2019, S. 571,Rn. 53; BAG, Urt. v.

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Dr. Carsten Menebröcker

Dr. Carsten Menebröcker
LL. M. (NYU), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, CMS Hasche Sigle, Köln

Thomas Fuhrmann

Thomas Fuhrmann
LL. M. (UCT), Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, Köln

· Artikel im Heft ·

Schutz immaterieller und personeller Vermögensbestandteile
Seite 22 bis 25
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