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 Bild: Andrea Izzotti/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT

Schutz immaterieller und personeller Vermögensbestandteile

Geistiges Eigentum im Arbeitsverhältnis

Beschränkter Schutz durch Wettbewerbsverbote

Unabhängig von den Besonderheiten der konkreten Arbeitspflicht und den individualvertraglichen Verpflichtungen treffen den Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis nebenvertragliche Loyalitäts- und Treuepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB; MHdB ArbR/Reichold, § 53 Rn. 14). Aus diesen ergibt sich u. a.

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