Schutz immaterieller und personeller Vermögensbestandteile
Beschränkter Schutz durch Wettbewerbsverbote
Unabhängig von den Besonderheiten der konkreten Arbeitspflicht und den individualvertraglichen Verpflichtungen treffen den Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis nebenvertragliche Loyalitäts- und Treuepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB; MHdB ArbR/Reichold, § 53 Rn. 14). Aus diesen ergibt sich u. a. ein umfassendes Wettbewerbsverbot für den Arbeitnehmer (vgl. auch §§ 60, 61 HGB), das insbesondere die Weitergabe vertraulicher Informationen an als auch das Abwerben von Arbeitnehmern für Konkurrenten des Arbeitgebers untersagt (BAG, Urt. v. 19.12.2018 – 10 AZR 233/18, NZA 2019, S. 571,Rn. 53; BAG, Urt. v.
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Dr. Carsten Menebröcker
Thomas Fuhrmann
· Artikel im Heft ·
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