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ARBEITSRECHT
Schutz immaterieller und personeller Vermögensbestandteile
Geistiges Eigentum im Arbeitsverhältnis
Beschränkter Schutz durch Wettbewerbsverbote
Unabhängig von den Besonderheiten der konkreten Arbeitspflicht und den individualvertraglichen Verpflichtungen treffen den Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis nebenvertragliche Loyalitäts- und Treuepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB; MHdB ArbR/Reichold, § 53 Rn. 14). Aus diesen ergibt sich u. a.
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