Sozialplandotierung bei Personalabbau

Gesetzliche Rahmenbedingungen und taktische Vorbereitung

Viele deutsche Unternehmen sehen sich aktuell mit der Frage konfrontiert, wie sie in Anbetracht extremer Preisanstiege für Energie und Rohstoffe sowie einer Verschlechterung der Energie-/Gasversorgung auf drohende Produktionsstörungen/-ausfälle reagieren sollen. Nach einer aktuellen Umfrage des Münchner Ifo-Instituts im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen beschäftigen sich 25 % der befragten Unternehmen mit der Planung von Personalabbaumaßnahmen; 13 % erwägen Produktionsstopps oder die Verlagerung der Produktion ins Ausland. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie bei reinen Personalabbaumaßnahmen bereits im Rahmen der Vorbereitung der Sozialplanverhandlungen die wesentlichen Parameter für eine erfolgreiche Sozialplandotierung taktisch aufbereitet werden können. Dabei wird zugrunde gelegt, dass es sich um eine interessenausgleichs-/sozialplanpflichtige Betriebsänderung handelt, die gem. §§ 111–112a BetrVG beteiligungspflichtig ist.

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 Bild: hvostik16/stock.adobe.com
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Herausforderung für HR und Unternehmensleitung

Die Dotierung des Sozialplanvolumens stellt HR-Verantwortliche regelmäßig vor große praktische Herausforderungen (vgl. hierzu Lipinski/Kaindl, AuA 10/20, S. 568ff.). Gerade im Mittelstand ist zu beobachten, dass Unternehmen aufgrund folgender Überlegungen sozialplanpflichtige Restrukturierungsmaßnahmen scheuen:

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Oliver Land

Oliver Land
LL.M., Rechtsanwalt, Bette Westenberger Brink, Mainz

Maren Habel

Maren Habel
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partner, Bette Westenberger Brink, Mainz

· Artikel im Heft ·

Sozialplandotierung bei Personalabbau
Seite 26 bis 31
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Body Teil 1

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ob bei einem reinen Personalabbau eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG vorliegt und dieser somit

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Body Teil 1

Zusammenspiel von Interessenausgleich und Sozialplan

Im Falle des Tatbestands einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG hat der Arbeitgeber den

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Body Teil 1

Die Betriebsparteien hatten in einem Sozialplan zum Ausgleich von Nachteilen infolge der Werksschließung Abfindungszahlungen vereinbart

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Gleich im Anschluss an die Eröffnung desin diesemJahr vom 9. bis 10. Februar stattfindenden Kongress Arbeitsrecht durch die beiden

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1 Planungs- und Vorbereitungsphase

Regelmäßig gliedert sich eine Um- bzw. Restrukturierung in eine Planungs- und Vorbereitungsphase, eine

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Begriff der Einigungsstelle

Nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat über strittige Fragen mit dem ernsten