Sozialplandotierung bei Personalabbau

Gesetzliche Rahmenbedingungen und taktische Vorbereitung

Viele deutsche Unternehmen sehen sich aktuell mit der Frage konfrontiert, wie sie in Anbetracht extremer Preisanstiege für Energie und Rohstoffe sowie einer Verschlechterung der Energie-/Gasversorgung auf drohende Produktionsstörungen/-ausfälle reagieren sollen. Nach einer aktuellen Umfrage des Münchner Ifo-Instituts im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen beschäftigen sich 25 % der befragten Unternehmen mit der Planung von Personalabbaumaßnahmen; 13 % erwägen Produktionsstopps oder die Verlagerung der Produktion ins Ausland. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie bei reinen Personalabbaumaßnahmen bereits im Rahmen der Vorbereitung der Sozialplanverhandlungen die wesentlichen Parameter für eine erfolgreiche Sozialplandotierung taktisch aufbereitet werden können. Dabei wird zugrunde gelegt, dass es sich um eine interessenausgleichs-/sozialplanpflichtige Betriebsänderung handelt, die gem. §§ 111–112a BetrVG beteiligungspflichtig ist.

1105
 Bild: hvostik16/stock.adobe.com
Bild: hvostik16/stock.adobe.com

Herausforderung für HR und Unternehmensleitung

Die Dotierung des Sozialplanvolumens stellt HR-Verantwortliche regelmäßig vor große praktische Herausforderungen (vgl. hierzu Lipinski/Kaindl, AuA 10/20, S. 568ff.). Gerade im Mittelstand ist zu beobachten, dass Unternehmen aufgrund folgender Überlegungen sozialplanpflichtige Restrukturierungsmaßnahmen scheuen:

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Oliver Land

Oliver Land
LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Counsel, Bette Westenberger Brink, Mainz

Maren Habel

Maren Habel
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partner, Bette Westenberger Brink, Mainz

· Artikel im Heft ·

Sozialplandotierung bei Personalabbau
Seite 26 bis 31
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Zusammenspiel von Interessenausgleich und Sozialplan

Im Falle des Tatbestands einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG hat der Arbeitgeber den

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Betriebsparteien hatten in einem Sozialplan zum Ausgleich von Nachteilen infolge der Werksschließung Abfindungszahlungen vereinbart

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Gleich im Anschluss an die Eröffnung desin diesemJahr vom 9. bis 10. Februar stattfindenden Kongress Arbeitsrecht durch die beiden

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Begriff der Einigungsstelle

Nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat über strittige Fragen mit dem ernsten

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Anlässlich der Betriebsstilllegung schlossen die Betriebsparteien einen Sozialplan zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, der bei

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Das Unternehmen

Das mittelständische Familienunternehmen der Metall- und Elektroindustrie ist als Zulieferer hochwertiger Produkte für die Industrie