Direkt zum Inhalt
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Steuerbefreiung von Corona-Zahlungen

Nach Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 9.4.2020 (S 2342/20/10009:001) wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.7.2020 die Regelung des § 3 Nr. 11a in das EStG eingefügt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium