Der BFH hat mit Urteil vom 7.7.2020 (X R 35/18) entschieden, dass die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) i. S. v. § 110 SGB VI als sog. „andere Leistung“ steuerbare Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 Satz 3a EStG sind. Diese sind nach § 3 Nr. 3b EStG steuerfrei. Nach der Entscheidung des BFH verhindert allerdings die Qualifizierung einer derartigen Erstattung als steuerbare Einkünfte, dass diese Erstattung zugleich eine negative Sonderausgabe darstellen könne.
Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage kostenlos testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.
Rainer Kuhsel
Attachment | Size |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 527.15 KB |
· Artikel im Heft ·
Das Schleswig-Holsteinische FG (Urt. v. 9.11.2022 – 4K145/20, rk.) hatte darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die steuerfreie Zahlung
Das FG Baden-Württemberg hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Steuerpflichtiger erhielt von einer Versicherung eine
Problempunkt
Die Parteien schlossen Ende März 2021 einen Arbeitsvertrag. Danach wurde der Kläger ab dem 1.5.2021 bei der Beklagten
Der BFH hatte sich mit Urteil vom 6.12.2021 (IXR10/21) mit der Frage zu befassen, ob eine tarifermäßigte Besteuerung für eine einheitliche
Das BMF hat eine Regelung veröffentlicht, wie Verdienstausfall im Rahmen der Corona-Pandemie lohnsteuerlich zu handhaben ist. Wenn
Der BFH hat mit Urteil vom 3.4.2019 (VIR46/17) entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht