Das BMF hat mit Schreiben vom 15.8.2019 (IV C5 – S 2342/19/10007:001) ausführliche Grundsätze zur Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 15 EStG veröffentlicht. Begünstigt werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Arbeitgeberleistungen in Form von überlassenen Fahrberechtigungen (Sachlohn) sowie Zuschüsse (Barlohn) an den Arbeitnehmer für den Erwerb von Fahrberechtigungen (z. B. Einzeltickets, Mehrfahrtenscheine, Zeitkarten, Ermäßigungskarten) für
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Sandra Peterson

· Artikel im Heft ·
Leistet der Arbeitgeber nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreie Zuschüsse zu Fahrtkosten des Arbeitnehmers, dürfen diese Zuschüsse die
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