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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Steuerliche Behandlung von Outplacement-Beratungen

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen in vielen Fällen nicht zu Arbeitslohn. Seit 2019 gibt es mit § 3 Nr. 19 EStG eine ausdrückliche Steuerbefreiungsvorschrift, die auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen, gilt.

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