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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen
Am 22.4.2021 hat der Bundestag das Fondsstandortgesetz verabschiedet, mit dem Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers steuerlich stärker gefördert werden. Der steuerfreie Höchstbetrag nach § 3 Nr. 39 EStG von derzeit 360 Euro jährlich soll mit Wirkung zum 1.7.2021 auf 1.440 Euro angehoben werden.
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