Steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen

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 Bild: pixabay.com
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Am 22.4.2021 hat der Bundestag das Fondsstandortgesetz verabschiedet, mit dem Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers steuerlich stärker gefördert werden. Der steuerfreie Höchstbetrag nach § 3 Nr. 39 EStG von derzeit 360 Euro jährlich soll mit Wirkung zum 1.7.2021 auf 1.440 Euro angehoben werden.

Für Arbeitnehmer von Start-up-Unternehmen gibt es die neue Regelung des § 19a EStG. Demnach werden Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert, sondern erst später, i. d. R. im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel. Dadurch wird das Entstehen von steuerpflichtigem Arbeitslohn (Sachbezug) ohne Zufluss von Liquidität vermieden.

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Steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen
Seite 49
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