Am 22.4.2021 hat der Bundestag das Fondsstandortgesetz verabschiedet, mit dem Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers steuerlich stärker gefördert werden. Der steuerfreie Höchstbetrag nach § 3 Nr. 39 EStG von derzeit 360 Euro jährlich soll mit Wirkung zum 1.7.2021 auf 1.440 Euro angehoben werden.
Für Arbeitnehmer von Start-up-Unternehmen gibt es die neue Regelung des § 19a EStG. Demnach werden Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert, sondern erst später, i. d. R. im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel. Dadurch wird das Entstehen von steuerpflichtigem Arbeitslohn (Sachbezug) ohne Zufluss von Liquidität vermieden.
Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.
Attachment | Size |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 99.12 KB |
· Artikel im Heft ·
Mitarbeiterbeteiligung – ein facettenreicher Begriff
Die Mitarbeiterbeteiligung ist im vorliegenden Fall eine
Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung
Durch eine Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen und dessen Erfolg fühlen sich die
Es handelt sich in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels vor allem um ein Instrument zur Mitarbeiterbindung: die Mitarbeiterbeteiligung. Denn bei

Vor dem LAG München stritten die Parteien über einen Anspruch des Klägers auf virtuelle Optionen.
Der Angestellte war vom
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Die „virtuelle Beteiligung“ (engl.: „phantom shares“) bezeichnet ein schuldrechtliches Konstrukt