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TITELTHEMA
Strike-Action-Plan
Wie sich Arbeitgeber gut vorbereiten können
Spielregeln im Arbeitskampf
Kennzeichen eines Streiks ist die planmäßige, gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung bzw. das Nichterscheinen zur Arbeit durch die Arbeitnehmer. Das Recht zum Streik ist in Deutschland durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet.
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