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 Bild: master1305/stock.adobe.com
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TITELTHEMA

Strike-Action-Plan

Wie sich Arbeitgeber gut vorbereiten können

Spielregeln im Arbeitskampf

Kennzeichen eines Streiks ist die planmäßige, gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung bzw. das Nichterscheinen zur Arbeit durch die Arbeitnehmer. Das Recht zum Streik ist in Deutschland durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet.

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