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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Tageswerte für Mahlzeiten im Kalenderjahr 2023
Mit Schreiben vom 23.12.2022 (IV C 5 – S 2334/19/10010 :004) hat das BMF die Tageswerte der vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegebenen Mahlzeiten ab dem Kalenderjahr 2023 bekannt gegeben.
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