Tarifeinheitsgesetz und Streik

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Auf den einfachsten Nenner gebracht – und es mag banal klingen – geht es bei dem Problem der Tarifkollision um einen Grundsatz und eine Binsenweisheit. Der Grundsatz entspricht einem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden im Betrieb und lautet: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Die Binsenweisheit gibt vor, dass die mögliche Lohnsumme eines Betriebs nur einmal verteilt werden kann.

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Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes

Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes

· Artikel im Heft ·

Tarifeinheitsgesetz und Streik
Seite 462
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Tarifrunden 2020 und 2021

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