Rechtsprechung
In der Entscheidung des LAG Köln ging es um einen Kommissionierer in einem Großhandelslager im Bereich der Lebensmittellogistik. Dieser Mitarbeiter leistete eine erkennbar unterdurchschnittliche Leistung und zwar über den Zeitraum von ca. zwei Jahren. Er erbrachte nicht einmal die Basisleistung (100 %), die der Normalleistung entsprach und mit dem Grundlohn vergütet wurde. Die Basisleistung wurde nach der Vereinbarung zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat in Kolli pro Stunde bemessen. Er wurde zweimal – wegen nicht angemessener Anspannung seiner Kräfte und Fertigkeiten –abgemahnt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Frank Wetzling
Oliver Land
· Artikel im Heft ·
Im Betrieb eines Großhandelslagers im Bereich der Lebensmittellogistik gab es eine Betriebsvereinbarung „Prämienentlohnung
Problempunkt
Der 50 Jahre alte Kläger war seit dem 15.2.2011 bei der Arbeitgeberin beschäftigt, verdiente ca. 2.370 Euro und wurde im
Der Ort, von dem aus Beschäftigte bestmöglich arbeiten, ist stark umstritten. Da stellt sich die ganz
Was bedeutet Co-Leadership?
Das Modell Co-Leadership wird mittlerweile schon in einigen Unternehmen aktiv und vielversprechend gelebt
Ausgangslage und Problemstellung
Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch
27 Mio. Arbeitnehmer haben in Deutschland Anspruch auf Bildungsurlaub – doch nur 3,5 % nutzen den gesetzlichen Anspruch auf Extraurlaub