Unternehmensinterne Untersuchungen
De lege lata – de lege ferenda: Was ist – was kommt?
Praktische Anlässe und Bedarf, private Untersuchungen genauer zu beleuchten, sind vielfältig wie schwarze Kassen/Bestechung (LG München I, Beschl. v. 4.10.2007 – 5 KLs 563 Js 45994/07), Korruption und Kartellabreden (BAG, Urt. v. 28.3.2019 – 8 AZR 366/16, NZA 2019, S. 1301), Verstöße gegen Compliance-Vorschriften/Falschbuchungen (OLG Hamm, Urt. v. 29.5.2019 – 8 U 146/18, NZG 2019, S. 1180), Betriebsratsbegünstigung (BGH, Urt. v. 17.9.2009 – 5 StR 521/08, NJW 2010, S. 92), Scheinselbstständigkeit (BGH, Urt. v. 24.9.2019 – 1 StR 346/18, NZA 2020, S.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
1 Präventive Compliance: Begriff
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Zu eindeutig und einfach überließen in der Vergangenheit die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden den
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Problempunkt
Die tarifvertraglich ordentlich unkündbare Klägerin war als Kassiererin bei der beklagten Sparkasse beschäftigt. Sie gab im Mai