Unternehmensinterne Untersuchungen
De lege lata – de lege ferenda: Was ist – was kommt?
Praktische Anlässe und Bedarf, private Untersuchungen genauer zu beleuchten, sind vielfältig wie schwarze Kassen/Bestechung (LG München I, Beschl. v. 4.10.2007 – 5 KLs 563 Js 45994/07), Korruption und Kartellabreden (BAG, Urt. v. 28.3.2019 – 8 AZR 366/16, NZA 2019, S. 1301), Verstöße gegen Compliance-Vorschriften/Falschbuchungen (OLG Hamm, Urt. v. 29.5.2019 – 8 U 146/18, NZG 2019, S. 1180), Betriebsratsbegünstigung (BGH, Urt. v. 17.9.2009 – 5 StR 521/08, NJW 2010, S. 92), Scheinselbstständigkeit (BGH, Urt. v. 24.9.2019 – 1 StR 346/18, NZA 2020, S.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Bedeutung und Anlass
Der Anlass für Mitarbeiterbefragungen in Unternehmen kann sehr verschieden sein und unterschiedliche Zwecke
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Auf den Vorsatz kommt es an
Zu eindeutig und einfach überließen in der Vergangenheit die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden den
Anspruchsinhalt
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche
Ein auf die Entwicklung, Konstruktion und den Bau von Militärflugzeugen spezialisiertes Unternehmen war mehrfach als Auftragnehmerin für
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlich fristlosen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit