Unternehmerische Freiheit – arbeitsrechtlich eingeschränkt
1 Rechtliche Hürden
Als Verbesserungswunsch wird z. B. eine einzige Anlaufstelle für sämtliche Belange im Zusammenhang mit der Gründung eines Start-ups gefordert (sog. One-Stop-Shop; vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/start-ups-wuenschen-sich-bes…). Und als größte rechtliche Hürde nennen die Gründer das Steuerrecht, aber auch das Arbeitsrecht gilt als überreguliert (vgl. Günther/Böglmüller, NZA 2015, S. 1025 ff.).
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Jan Schwindling
Dr. Gerlind Wisskirchen
· Artikel im Heft ·
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