Unterstützung der Erdbebenopfer

1105
 Bild: Mehmet / stock.adobe.com
Bild: Mehmet / stock.adobe.com

Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien hat dazu geführt, dass die Bevölkerung in Deutschland erhebliche Summen aufgebracht hat, um zur Beseitigung der eingetretenen Schäden beizutragen. Mit BMF-Schreiben vom 27.2.2023 wurde festgestellt, dass für den Zeitraum 6.2.2023 bis zum 31.12.2023 erhebliche Erleichterungen für die Zahlenden gelten.

Bei dem zuvor genannten BMF-Schreiben handelt es sich um den sog. Katastrophenerlass hinsichtlich steuerlicher Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien. Dort werden z. B. der Spendenabzug, das Sammeln und die Weiterleitung von Geldbeträgen oder Sachspenden von Unternehmen einfacher. Als Beispiel sei genannt, dass Sport- oder Kulturvereine unter bestimmten Umständen für die Erdbebenopfer Spenden sammeln können, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit hat. Folgende wesentliche Vereinfachungen treten ein:

  • erleichterter Nachweis steuerlich abzugsfähiger Spenden mittels Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Onlineüberweisungen,
  • Erleichterungen bei der Mittelbindung für gemeinnützige Körperschaften, die z. B. mildtätige Zwecke fördern,
  • Steuerfreiheit von Arbeitslohnspenden zur Unterstützung der vom Erdbeben betroffenen Kollegen oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern oder spendenempfangsberechtigten Einrichtungen,
  • keine Umsatzbesteuerung unentgeltlicher Bereitstellung von Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Rainer Kuhsel

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Köln
AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen100.43 KB

· Artikel im Heft ·

Unterstützung der Erdbebenopfer
Seite 49
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ein Orientierungsrahmen

Wenn Sie bei einer Literaturrecherche in einschlägigen Onlinekatalogen oder wissenschaftlichen Datenbanken die

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Überstunden können im Falle von Bereitschaftszeiten nur dann entstehen, wenn der Beschäftigte in der Summe aus Vollarbeitszeiten und

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die betriebliche Weihnachtsfeier

In vielen Unternehmen gehört eine Weihnachtsfeier einfach (noch) dazu. Doch wie verhält es sich

In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Übernimmt ein Arbeitgeber die Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung können diese u. U. lohnsteuerfrei geleistet werden.

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

● Problempunkt

Im Anschluss an eine Kündigung der Klägerin schloss diese im gerichtlichen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht einen