§ 37b EStG sieht die Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen vor. In dem durch das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 19.4.2021 (10K577/21; Rev. beim BFHeingelegt, Az. VIR10/21) entschiedenen Fall hatte ein Kreditinstitut zu Werbezwecken gehobene Privatkunden zu Veranstaltungen eingeladen. Es handelte sich u. a. um eine Schifffahrt mit Menü und Weinprobe und ein Golfturnier. Die Werbemaßnahmen hingen nicht mit einer konkreten Kapitalanlage wie z. B. Festgeldern oder Sparbüchern der Privatkunden bei dem Kreditinstitut zusammen. Die Veranstaltungen sollten lediglich die Möglichkeiten schaffen, die Privatkunden persönlich näher kennenzulernen und dadurch später besser in eine Anlageberatung eintreten und Kapitalanlagen vermitteln zu können. Das FG Baden-Württemberg war der Auffassung, dass diese Sachzuwendungen nicht der Pauschalbesteuerung des § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 EStG unterliegen. Die Privatkunden erzielten mit der Teilnahme an den Veranstaltungen keine Kapitaleinkünfte. Außerdem sei der Begriff der Geschenke nicht erfüllt.
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Rainer Kuhsel
Attachment | Size |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 98.61 KB |
· Artikel im Heft ·
Am 6. März war in Deutschland Equal Pay Day. Es ist der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Er soll auf den
Das BMF hat mit Schreiben vom 28.12.2023 (IV C 5 – S 2353/20/10004 :003) die ab dem 1.3.2024 geltenden geänderten Beträge für
Mit Ausbreitung der Digitalität in unserer Gesellschaft stehen wir heute vor zwei bis drei Jahren großer Arbeitskämpfe – ähnlich wie zu
ein turbulentes Jahr liegt hinter uns und während die einen noch im Urlaub weilen und ihre Auszeit genießen, stecken die anderen bereits mitten im HR
Der Urlaubsanspruch dient der Erholung der Arbeitnehmer. Für Unternehmen bedeutet er oftmals eine
Die STAFFINGpro 2024 findet am 15. Oktober 2024 erneut im RheinMain CongressCenter in Wiesbaden statt. Die Veranstaltung bietet eine Plattform für