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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Verlängerte Abgabefrist für Steuererklärungen
Steuererklärungen für das Jahr 2019 waren grundsätzlich bis 31.5.2020 bei der Finanzverwaltung einzureichen. Diese Frist wurde dann um zwei Monate verlängert. Wer die Hilfe eines Steuerberaters für die Anfertigung der Steuererklärung in Anspruch nimmt, konnte diese bis zum Ende des Kalenderjahres (d. h. bis zum 31.12.2020) abgeben.
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