Steuererklärungen für das Jahr 2019 waren grundsätzlich bis 31.5.2020 bei der Finanzverwaltung einzureichen. Diese Frist wurde dann um zwei Monate verlängert. Wer die Hilfe eines Steuerberaters für die Anfertigung der Steuererklärung in Anspruch nimmt, konnte diese bis zum Ende des Kalenderjahres (d. h. bis zum 31.12.2020) abgeben. Auch diese Abgabefrist wurde zunächst um zwei weitere Monate verlängert.
Nunmehr gilt folgende Regelung: Vom Steuerberater erstellte Steuererklärungen 2019 dürfen ausnahmsweise später abgegeben werden, spätestens aber bis zum 31.8.2021. Darauf hat sich die Große Koalition geeinigt, da Steuerberater in der Corona-Krise zusätzlich stark mit der Beantragung von Überbrückungshilfen für ihre Mandaten eingespannt waren und noch sind.
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
Rainer Kuhsel

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