Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag kann innerhalb des maximalen Befristungszeitraums von zwei Jahren dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Nach ständiger Rechtsprechung des BAG setzt eine Verlängerung voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags schriftlich vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Anderenfalls liegt der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags vor, der ohne Sachgrund unzulässig ist. (vgl. BAG, Urt. v. 21.3.2018 – 7 AZR 428/16).
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Claudia Rid

· Artikel im Heft ·
Zeitliche Obergrenze bei Sachgrundbefristungen
§ 14 TzBfG soll nach dem Referentenentwurf (Ref-E) des BMAS folgenden Absatz 1a
Mit einer umstrittenen Rechtsfrage befasste sich das LAG Baden-Württemberg in einem Urteil vom 30.4.2020 (3 Sa 98/19). Es geht um die
Erheblich verschärfte Anforderungen
Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 31.7.2022 Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen
Definition und Ziel der Jobrotation
Jobrotation bedeutet, dass Führungskräfte vorübergehend auf einem anderen Arbeitsplatz in einem anderen Bereich
Grenzen der Vertragsfreiheit
Im Arbeitsrecht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Dennoch geht man davon aus, dass im Arbeitsverhältnis ein echtes
Problempunkt
Viele Unternehmen stehen regelmäßig vor der Frage, ob die Beschäftigung eines Mitarbeiters im Rahmen eines zeitlich