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 Bild: stock.adobe.com/fizkes
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag kann innerhalb des maximalen Befristungszeitraums von zwei Jahren dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 TzBfG).

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