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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Versetzungsklausel wirksam?
Der Kläger beansprucht vom Arbeitgeber die Beschäftigung als Abteilungsleiter Organisation. Der Arbeitsvertrag enthalte eine konkrete Tätigkeitsbezeichnung. Der Arbeitgeber habe auch unbedingt gewollt, dass der Kläger die Stelle übernehme. Der Zusatz, wonach die Übertragung anderer Tätigkeiten vorbehalten bleibe, sei nach § 307 BGB unwirksam, da sie ihn unangemessen benachteilige.
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