Vertragliche Verschwiegenheitsklauseln

Fallstricke vermeiden

Vertragliche Verschwiegenheitsklauseln sind regelmäßig Teil und Voraussetzung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen durch ein Schutzkonzept nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG; dazu jüngst Menebröcker/Fuhrmann, AuA 4/23, S. 22ff.). Die strengen Anforderungen der Rechtsprechung an eine transparente Vertragsgestaltung gelten für die Wirksamkeit von Verschwiegenheitsklauseln uneingeschränkt. In der Praxis berücksichtigen die meisten solcher Klauseln bis heute nicht die nach dem GeschGehG aus dem Jahr 2019 erlaubten Offenbarungen und sind deshalb rechtlich angreifbar – mit den Offenbarungsrechten nach dem nunmehrigen Hinweisgeberschutzgesetz wird dies nochmals evidenter. Wer seine Geschäftsgeheimnisse schützen will, sollte hier für Transparenz sorgen.

1105
 Bild: Purple Penguin GFX/stock.adobe.com
Bild: Purple Penguin GFX/stock.adobe.com

Arbeitsrechtlicher Geheimnisschutz unabhängig vom GeschGehG?

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG sollen vom GeschGehG Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis unberührt bleiben. Das kann bedeuten, dass ggf. das GeschGehG überhaupt keine Auswirkungen auf die aus arbeitsrechtlichen Nebenpflichten oder vertraglichen Klauseln folgenden Verschwiegenheitspflichten hat. So entspricht es während der Vertragslaufzeit einer – keiner vertraglichen Regelung bedürfenden – Nebenpflicht des Arbeitnehmers aus § 241 Abs. 2 BGB, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren (ErfK/Preis, 23. Aufl. 2023, § 611a BGB, Rz. 710).

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Erwin Salamon

Dr. Erwin Salamon
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Esche Schümann Commichau, Hamburg

Dr. Christian Kube

Dr. Christian Kube
Rechtsanwalt, Esche Schümann Commichau, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Vertragliche Verschwiegenheitsklauseln
Seite 24 bis 27
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Beschränkter Schutz durch Wettbewerbsverbote

Unabhängig von den Besonderheiten der konkreten Arbeitspflicht und den individualvertraglichen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Eigene duale Studentenausbildung

Ein beliebtes und oft genutztes Mittel ist die Einstellung eigener Studenten, z. B. in dualen Studiengängen. Der

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Unterlassung der Weitergabe bestimmter Informationen, die sie als ihre

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Ein auf die Entwicklung, Konstruktion und den Bau von Militärflugzeugen spezialisiertes Unternehmen war mehrfach als Auftragnehmerin für

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Gem. § 23 Abs. 1 BetrVG kann u. a. der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Corona-Pandemie hatte die Wirkung eines Katalysators für das remote Arbeiten im Homeoffice statt im Betrieb, hybride Arbeitsmodelle sowie