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ARBEITSRECHT
Vertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
Im laufenden Arbeitsverhältnis, aber auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bestehen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spezielle Treue-, Rücksichtnahme- und Interessenswahrungspflichten. Eine Ausprägung dieser Pflichten ist das Verbot des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen bzw. in Wettbewerb zu ihm zu treten.
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