Vertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Im laufenden Arbeitsverhältnis, aber auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bestehen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spezielle Treue-, Rücksichtnahme- und Interessenswahrungspflichten. Eine Ausprägung dieser Pflichten ist das Verbot des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen bzw. in Wettbewerb zu ihm zu treten. Da das Interesse des Arbeitgebers an einem Schutz vor Wettbewerb durch den Arbeitnehmer mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schwächer wird, gelten an ein vertragliches Wettbewerbsverbot andere gesetzliche Anforderungen als an ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
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Dr. Johannes Oehlschläger

· Artikel im Heft ·
Beschränkter Schutz durch Wettbewerbsverbote
Unabhängig von den Besonderheiten der konkreten Arbeitspflicht und den individualvertraglichen
Vor dem LAG Düsseldorf wurde ein Fall verhandelt, der ein Wettbewerbsverbot für Angestellte betraf. Ein solches vertragliches
Vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen des Vorwurfs, eine
Schriftform und Nachweis
In Deutschland ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags formfrei möglich, allerdings ist der Arbeitgeber
es ist ein Thema, um das eine Vielzahl von Unternehmen in diesem Jahr wohl nicht herumkommen wird: Ein Stellenabbau ist i.d.R. für alle
Einleitung
Nachwuchs- und Führungskräften sollen – im Sinne eines lebenslangen Lernens – sektorenübergreifend neue Tätigkeits- und