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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Werbungskostenabzug bei Lohnsteuerhaftung

In einem Urteil des FG Hessen vom 19.11.2019 (6 K 360/18) ging es um die Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer, der für seine eigenen Lohnsteuerrückstände in Haftung genommen wird, auch diese ihn selbst betreffenden Steuerbeträge als Werbungskosten ansetzen darf.

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