Work hard, party hard

Rechtliche Aspekte betrieblicher Feiern und Veranstaltungen

In einer Vielzahl von Unternehmen findet jedes Jahr eine betriebliche Weihnachtsfeier, ein Sommerfest oder ähnliches statt. Für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dies ein großartiges Event und eine schöne Tradition. Bei der Organisation und Durchführung solcher betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltungen gibt es jedoch rechtlich einiges zu beachten.

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Bild: Alice Unicorn
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Eine arbeitsrechtliche, gesetzliche Regelung bzgl. der Durchführung von Betriebsausflügen/-veranstaltungen besteht nicht. Dementsprechend ist der Arbeitgeber auch grundsätzlich nicht verpflichtet, eine derartige Veranstaltung durchzuführen, die i. d. R. auch mit nicht unerheblichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Insbesondere ergibt sich eine Durchführungspflicht des Arbeitgebers nicht unter dem Gesichtspunkt der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht, da dies eine deutliche Überspannung dieser arbeitsvertraglichen Nebenpflicht bedeuten würde (Küttner/Kreitner, Personalbuch 2024, 31. Aufl. 2024, Betriebsausflug, Rz. 1).

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

Christina Salo

Christina Salo
HR Senior Expert, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Work hard, party hard
Seite 34 bis 39
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