Lesedauer: ca. 18 Minuten
ARBEITSRECHT
Work hard, party hard
Rechtliche Aspekte betrieblicher Feiern und Veranstaltungen
Eine arbeitsrechtliche, gesetzliche Regelung bzgl. der Durchführung von Betriebsausflügen/-veranstaltungen besteht nicht. Dementsprechend ist der Arbeitgeber auch grundsätzlich nicht verpflichtet, eine derartige Veranstaltung durchzuführen, die i. d. R. auch mit nicht unerheblichen Kosten und Aufwand verbunden ist.
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