Work hard, party hard
Eine arbeitsrechtliche, gesetzliche Regelung bzgl. der Durchführung von Betriebsausflügen/-veranstaltungen besteht nicht. Dementsprechend ist der Arbeitgeber auch grundsätzlich nicht verpflichtet, eine derartige Veranstaltung durchzuführen, die i. d. R. auch mit nicht unerheblichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Insbesondere ergibt sich eine Durchführungspflicht des Arbeitgebers nicht unter dem Gesichtspunkt der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht, da dies eine deutliche Überspannung dieser arbeitsvertraglichen Nebenpflicht bedeuten würde (Küttner/Kreitner, Personalbuch 2024, 31. Aufl. 2024, Betriebsausflug, Rz. 1).
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Volker Stück

Christina Salo

· Artikel im Heft ·
Die betriebliche Weihnachtsfeier
In vielen Unternehmen gehört eine Weihnachtsfeier einfach (noch) dazu. Doch wie verhält es sich
Empfehlung
Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Social Days sollten entweder als Betriebs-/Abteilungsausflug oder in Form von Sonderurlaub umgesetzt
●Sachverhalt
Im Streitjahr veranstaltete der Vorstand der Klägerin in eigenen Räumlichkeiten eine Weihnachtsfeier exklusiv nur für die
Zahlen, Daten und Fakten
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumieren 9 Mio. Menschen in Deutschland Alkohol in einer problematischen
Der BFH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob auch bei Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen, die nur für einen
Hintergründe
Bereits 2010 gab es den Entwurf eines detaillierten Beschäftigtendatenschutzgesetzes mit §§ 32a–n BDSG a. F., der die