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ARBEITSRECHT
„Zusätzliche gesetzliche Schritte könnten die Flexibilität von Unternehmen einschränken“
Wortwechsel
DSGVO, BDSG, Landesdatenschutzgesetze etc. Reicht diese Regulierung zum Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt nicht aus, insbesondere wenn Überwachungstechnologien eingesetzt werden?
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