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Bild: Diki/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 19 Minuten
ARBEITSRECHT

Zwischen Auftrag und Arbeitsvertrag

Fallstricke einer Scheinselbstständigkeit für Unternehmen

Rechtliche Grundlagen

Der Terminus „Scheinselbstständigkeit“ bezeichnet Konstellationen, in denen eine Person zwar formal als selbstständiger Unternehmer auftritt, die tatsächlich erbrachte Tätigkeit jedoch den Merkmalen einer abhängigen Beschäftigung entspricht. Dienste, die nach den §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag) oder nach §§ 631 ff.

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