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ARBEITSRECHT
Zwischen Auftrag und Arbeitsvertrag
Fallstricke einer Scheinselbstständigkeit für Unternehmen
Rechtliche Grundlagen
Der Terminus „Scheinselbstständigkeit“ bezeichnet Konstellationen, in denen eine Person zwar formal als selbstständiger Unternehmer auftritt, die tatsächlich erbrachte Tätigkeit jedoch den Merkmalen einer abhängigen Beschäftigung entspricht. Dienste, die nach den §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag) oder nach §§ 631 ff.
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