Meinung: Arbeitsrechtsreformen – Wo bleiben sie?
Deutschland als volkswirtschaftlich stärkstes EU-Land bewegt sich in einem zunehmend kompetitiven Umfeld. Dies ist bedingt durch eine Vielzahl unterschiedlichster Einflussfaktoren, teils nationaler, aber zunehmend auch internationaler Art. Um die noch bestehende Wettbewerbsfähigkeit und eine gesunde Marktwirtschaft zu erhalten, spricht es sich zunehmend herum, dass ein „Weiter so“ in vielen Bereichen nicht zum Erfolg führt, sondern es dazu Anpassungen und Reformen bedarf. Dabei gilt auch: Wirtschaftliche Prosperität ist kein Selbstzweck, sondern sichert letztlich soziale Errungenschaften und gute Standards, die wir in Deutschland zu Recht schätzen.
Das Arbeitsrecht ist am politischen Puls der Zeit wie kaum ein anderes Rechtsgebiet: Wenn sich Werte, Lebensentwürfe und politische Mehrheiten ändern, schlägt sich dies zuerst in der Frage nieder, wie wir arbeiten, wie Beschäftigte geschützt werden oder wie wir den betrieblichen Umgang unter Berücksichtigung unternehmerischer Interessen pflegen wollen. Der Koalitionsvertrag ist voll von Ideen zur Anpassung des Arbeitsrechts. Mit der Einführung der Aktivrente zum Jahresbeginn ist der Gesetzgeber den ersten Schritt gegangen und hat eines der Vorhaben mittlerweile umgesetzt. In vielen anderen Bereichen gibt es hingegen noch keine Fortschritte: Die gesetzlich nicht geregelte Situation der Arbeitszeiterfassung hängt wie ein Damoklesschwert über Unternehmen, Arbeitsschutzbehörden gehen zunehmend ihre eigenen Wege der Durchsetzung. Der avisierte und unionsrechtlich regelbare 12-Stunden-Arbeitstag ist weiterhin nur eine Idee des Koalitionsvertrags. Eine gesetzliche Umsetzung steht nicht bevor.
Hinzu kommen supranationale Vorgaben: Neben weiteren Regelungen der KI-Verordnung, die 2026 in Kraft treten werden, richtet sich der Blick insbesondere auf die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, die der deutsche Gesetzgeber bis Mitte des Jahres umzusetzen hat.
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
Auch bei der Frage des Umgangs mit Arbeitsunfähigkeit gibt es zwischenzeitlich eine weite Diskussion. Trotz der unstreitigen Erkenntnis, dass der Krankenstand mehr ansteigt als sinkt, fallen die Antworten hierauf keineswegs einheitlich aus. Neben der Arbeit an den Ursachen der Erkrankungen sind die Einführung einer Teil-Arbeitsunfähigkeit nach skandinavischem Vorbild, unbezahlte erste Krankheitstage als Karenztage oder die Abschaffung der telefonischen Krankmeldung einige der Ideen, die Vertreter aus Wirtschaft, Ärzteschaft und zunehmend auch Politik bewegen und diskutieren. Keine Frage – voreilige Schlüsse und hektisches Handeln sind sicherlich nicht zielführend. Endlose, seit über einem Jahr geführte Diskussionen ohne konkreten politischen Handlungswillen sind aber gleichermaßen schädlich. Entweder ein System ist gut und bewährt – dann bleibt es so. Oder eine Regelung bedarf angesichts veränderter Umstände einer Prüfung und dann je nach Ergebnis auch einer zeitnahen Anpassung.
Was keinem nützt und letztlich nur verunsichert, sind offene Baustellen im Arbeitsrecht, die über Monate diskutiert, aber nicht entschieden werden.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit sollte weiterhin Primat der Politik sein. Aber Stillstand und „Reformunlust“ sind ebenfalls kein Ideal, das es zu verteidigen gilt. „Verantwortung für Deutschland“, so der Titel des Koalitionsvertrags, erfordert auch das Befassen mit vermeintlich unangenehmen und schwierigen Themen, um diese praxisgerecht umzusetzen. Nur so bleibt die Akzeptanz des Rechts insgesamt als verlässlicher und praxistauglicher Ordnungsrahmen gewahrt – und damit auch die des Arbeitsrechts als zentralem Regelungsbereich für Unternehmen und Beschäftigte.
