Meinung: Die Arbeitswelt der Zukunft ist hybrid

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Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe, Duisburg Bild: Jakob Studnar
Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe, Duisburg Bild: Jakob Studnar

Viel ist in den vergangenen Monaten über das Thema Homeoffice geschrieben worden. Vor Corona war die Arbeit von daheim bereits für zahlreiche Arbeitnehmer eine Option. Mit Corona wurde sie für sehr viele mehr zum Sprung ins kalte Wasser. Die Angst vor Ansteckung trieb die Menschen in die eigenen vier Wände. Dieses erzwungene Experiment ohne Vorbild zeigte Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dass nicht nur im Büro Leistung erbracht werden kann. Es zeigte aber auch, dass Arbeit auf Abstand allein auch nicht die Lösung ist. Wie im privaten Leben fehlte den Mitarbeitern der Austausch mit den Kollegen, der Plausch auf dem Büroflur, die gemeinsame Zeit in der Kantine.

Was in der Folge in der deutschen Arbeitskultur in Bewegung geraten ist, ist beispiellos. Bei zahlreichen Großkonzernen steht flexibles Arbeiten ganz oben auf der Agenda; neue Strukturen werden geschaffen, die deutlich mehr Arbeit von daheim aus möglich machen. Und auch im Mittelstand gehört mobiles Arbeiten heute selbstverständlich dazu. In der ganzen Republik prüfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und damit genau die Parteien, die dieses Thema bestmöglich regeln können –, was in Sachen Homeoffice möglich und praktikabel ist. Natürlich haben viele Unternehmen hier noch ein gutes Stück des Weges vor sich, der großen Mehrheit aber ist klar: Dort, wo es machbar ist, wird die Arbeitswelt der Zukunft hybrid sein. Also eine Mischung aus Büro und mobiler Arbeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer befinden sich mitten in einem spannenden Lernprozess.

Statt Ergebnisse abzuwarten, positionierte sich Anfang Oktober das Bundesarbeitsministerium mit dem Entwurf für ein „Mobile Arbeit Gesetz“. Es sieht für Arbeitnehmer „dort, wo es möglich ist“ einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr vor. Was für ein weiterer Eingriff in die unternehmerische Freiheit, die Vertragsfreiheit und die Tarifautonomie!

Ein Blick in den Gesetzentwurf lässt grob erahnen, welche neuen und zusätzlichen bürokratischen Herausforderungen für die Unternehmen zudem geschaffen würden. Die FAZ zitierte: „Neue Rechtsfolgen für Arbeitgeber werden darin in auffällig harter Tonlage definiert: Beschäftigte, die sich ins Homeoffice zurückziehen wollen, könnten das ihrem Arbeitgeber demnach künftig ‚mitteilen‘. Dieser könnte einer solchen ‚Mitteilung‘ dann nur mit triftigen Gründen widersprechen […] Dauerhaft erledigt wäre die Angelegenheit aber auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber das Anliegen ‚ordnungsgemäß‘ ablehnt: Nach vier Monaten könnte der Arbeitnehmer wieder mitteilen, dass er ins Homeoffice geht.“

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Zwar hat das Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf zunächst „als nicht geeignet für die weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien“ blockiert. Die SPD pochte aber im Anschluss, in Person der stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion Katja Mast, auf einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Das Thema bleibt also auf der politischen Agenda.

Dabei stehen auf dieser Agenda noch einige unerledigte Punkte, an die sich offenbar niemand herantraut. Beispielsweise das Arbeitszeitgesetz aus dem Jahr 1994, das notwendige – und auch von Arbeitnehmern gewünschte – Flexibilität in ein nicht mehr zeitgemäßes Raster presst und sie de facto unmöglich macht. Dabei wäre die Arbeitszeit der Beschäftigten ein so einfacher Hebel. Warum nicht das Modell der EU übernehmen, demzufolge die Höchstzahl an Stunden pro Woche und nicht pro Tag zählt?

Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung, der ja vielleicht in der Folge noch ein Stück mehr Verbindlichkeit in den Lernprozess Homeoffice bringen würde. Wie etwa bei unseren niederländischen Nachbarn, die in ihrem „Gesetz über die Flexibilisierung am Arbeitsplatz“ von 2016 zwar kein Recht auf die mobile Arbeit festschreiben. Allerdings verpflichtet es den Arbeitgeber, den Antrag ernsthaft zu prüfen und mit dem Arbeitnehmer darüber zu beraten. Tut er dies nicht, tritt die Veränderung des Arbeitsplatzes automatisch in Kraft. Er muss jedoch keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe geltend machen, um einen Antrag auf Heimarbeit abzulehnen.

Mehr Flexibilität, mehr Verbindlichkeit und keine zusätzliche Bürokratie – das könnte ein Erfolgsrezept für die Zukunft sein.

Wolfgang Schmitz

Wolfgang Schmitz
Hauptgeschäftsführer, Unternehmerverbandsgruppe, Duisburg
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Seite 631
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