Die Arbeitswelt befindet sich in einem grundlegenden Wandel, der vor allem durch die Digitalisierung vorangebracht wird. Dieser Wandel wurde durch die Corona-Pandemie beschleunigt. Nicht nur der Arbeitsmarkt reagiert darauf, auch das Arbeitsrecht muss auf Anpassungsbedarf hin überprüft werden. Die Krise hat uns gezeigt, dass Homeoffice für Unternehmen und Beschäftigte von Vorteil sein kann, sofern es die Art der Tätigkeit zulässt. Viele Unternehmen bauen Homeoffice-Arbeitsplätze aus. Diesen Wandel wollen wir durch geeignete Rahmenbedingungen begleiten, aber nicht durch neue Vorschriften bürokratisch umständlich gestalten. Nach der geltenden Rechtslage ist Homeoffice bzw. mobile Arbeit bereits heute zulässig. Für viele Unternehmen ist das Angebot von mobiler Arbeit ein wesentlicher Bestandteil, Arbeitskräfte zu gewinnen und zu motivieren. Für die Beschäftigten ist die Möglichkeit zur mobilen Arbeit ein wichtiger Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. der Work-Life-Balance.
Für die Unionsfraktion steht nicht der Rechtsanspruch auf Homeoffice im Vordergrund, sondern vielmehr die Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Schaffung technischer Voraussetzungen für die Nutzung von mobiler Arbeit. Wir haben daher umfangreiche neue Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus digitaler Infrastrukturen auf den Weg gebracht. Hier müssen wir weitere Anstrengungen leisten und vor allem 5G-Netze voranbringen. Davon profitieren dann nicht nur Großkonzerne, sondern vor allem ländliche Räume. Nur so kann Homeoffice und mobile Arbeit überhaupt erst wahrgenommen werden. Darüber hinaus sollte darüber nachgedacht werden, wie die Unternehmen die Kosten der Mobil-Arbeitenden steuerfrei ersetzen dürfen, auch wenn einzelne Elemente privat mitgenutzt werden. Dabei sollte auch die Möglichkeit von steuerfreien Pauschalbeträgen genutzt werden können.
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Es ist für die Unionsfraktion aber auch ein wichtiges Anliegen, den digitalen Wandel der Arbeitswelt im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begleitend zu gestalten. Nur wenn es uns gelingt, die Interessen von Unternehmen und Beschäftigten auch unter den Bedingungen der Digitalisierung in Einklang zu bringen, wird Deutschland wirtschaftlich stark und sozial gerecht bleiben. Dazu gehören u. a. Punkte wie die Gewährleistung von Vertrauensarbeitszeit und die Förderung von Co-Working-Spaces. Aber auch die Befürchtungen einiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dauerhaft bzw. überwiegend im Homeoffice arbeiten zu müssen, sollte Berücksichtigung finden. Daher müssen wir uns u. a. mit dem Unfallversicherungsschutz an den betreffenden Arbeitsorten, der Einbindung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretungen auseinandersetzen. Unser Ziel ist es, einfache und unbürokratische Regelungen zu treffen sowie die Sicherung eines barrierefreien digitalen Zugangs zu ermöglichen. Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen sollen künftig rechtssicher online tagen und entscheiden können. Wir wollen Betriebsratswahlen zukünftig ebenfalls online möglich machen und werdendafür einen passenden Rechtsrahmen setzen.
Schlussendlich ist die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen aber auch eine wesentliche Aufgabe der Sozial- und Betriebspartner vor Ort. Sie entscheiden, wie sie den berechtigten Interessen der Beschäftigten und der Unternehmen gerecht werden können. Diese Entscheidung hat aus meiner Sicht eine wesentlich stärkere Akzeptanz.
Peter Weiß
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