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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit
§§ 305c, 306 Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 2, 622 Abs. 1, 3 BGB
Problempunkt
Bei Arbeitsverträgen handelt es sich in aller Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nach den §§ 305 ff. BGB einer Wirksamkeitskontrolle unterliegen. Es gelten hier besondere Anforderungen an die Transparenz (Verständlichkeit) und den Inhalt der verwendeten Formulierungen.
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