Ablehnung eines Abfindungsangebots
●Problempunkt
Die Parteien streiten – zweitinstanzlich noch – über die Zahlung einer Abfindung. Der 1961 geborene Kläger war seit 1989 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt für 3.285 Euro brutto/Monat. Er war wegen seines Alters und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ordentlich unkündbar. Die Beklagte beschäftigte 140 Arbeitnehmer. Es gab keinen Betriebsrat. Im Januar 2021 beschlossen die Gesellschafter der Beklagten, den Geschäftsbetrieb mit Wirkung zum 31.8.2021 einzustellen.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Hintergrund
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Problempunkt
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