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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Ablehnung Elternteilzeitantrag – Präklusion

§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG

Problempunkt

Die Klägerin ist Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin. Sie war seit 1.3.2012 bei der Beklagten als Referentin Accounting für die Region EMEA angestellt. Sie war in Vollzeit mit 37,5 Stunden/Woche tätig. Vom April 2015 bis April 2017 war sie in Elternzeit. Mit Schreiben vom 8.7.2016 beantragte sie eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit von 20 Wochenstunden.

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