Anderungskündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
Problempunkt
Die Beklagte betreibt eine Spielbank und beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit 1980 als Croupier tätig. Er ist mit einem Grad der Behinderung von 40 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Nach dem Tronc- und Gehaltstarifvertrag gibt es folgende Unterscheidungen: Croupier I + II: Arbeitet am Spieltisch bei allen angebotenen Spielen und kann zur Aufsicht am Spieltisch und bei entsprechender Eignung vorübergehend in der Kasse eingesetzt werden.
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Volker Stück

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Problempunkt
Die Beklagte betreibt eine Spielbank und beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit
Problempunkt
Der Kläger verlangt von dem Beklagten die Zurverfügungstellung eines tabakrauchfreien Arbeitsplatzes. Er ist Angestellter in einem
Problempunkt
Der Kläger war seit rund zehn Jahren bei der Beklagten als Busfahrer im Schichtbetrieb angestellt. 2009 fehlte er neunmal wegen
Die Digitalisierung wird alle Lebensbereiche erfassen und Veränderungen für die Arbeitswelt mit sich bringen. Sie trägt zur Entstehung und
„Wenn jemand des Weges sicher sein will, auf dem er geht, muss er die Augen schließen und im Dunkeln gehen.“ (Johannes vom Kreuz) Führung steckt in
Problempunkt
Der Kläger arbeitet in einem Spielcasino. Dort gibt es ausführliche Anweisungen zur Kassenführung, die zum Inhalt der Arbeitsverträge