Anforderungen an wirksame Projektbefristung
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Befristung. Die Klägerin war seit 2009 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten beschäftigt, zunächst als Sachbearbeiterin und später als Projektleiterin. Der Ausgangsvertrag wurde sechsmal verlängert, zuletzt mit Vertrag vom 11.12.2014 bis zum 30.6.2015. Die Beklagte, deren Alleingesellschafterin die BRD ist, führt im Bereich der Entwicklungshilfe kontinuierlich Projekte durch, überwiegend für Ministerien, insbesondere BMZ.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
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Das BMF hat mit Schreiben vom 10.6.2022 (IV C 5 – S 2293/19/10012 :001) den neu gefassten Auslandstätigkeitserlass veröffentlicht. Mit
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung. Zwischen dem Kläger und der Beklagten bestand
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Aufgrund der limitierten Verfügbarkeit bestimmter HR-Instrumente stellt sich
Einleitung
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Problempunkt
Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die