Anforderungen an wirksame Projektbefristung

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG

Nur dann, wenn keine Daueraufgabe vorliegt, kann ein Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG angenommen werden. Es ist nicht möglich, Daueraufgaben künstlich in einzelne organisatorische Projekte aufzuteilen. Eine solche Umgehung schafft keine Befristungsmöglichkeiten.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 21.11.2018 – 7 AZR 234/17

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Befristung. Die Klägerin war seit 2009 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten beschäftigt, zunächst als Sachbearbeiterin und später als Projektleiterin. Der Ausgangsvertrag wurde sechsmal verlängert, zuletzt mit Vertrag vom 11.12.2014 bis zum 30.6.2015. Die Beklagte, deren Alleingesellschafterin die BRD ist, führt im Bereich der Entwicklungshilfe kontinuierlich Projekte durch, überwiegend für Ministerien, insbesondere BMZ.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Anforderungen an wirksame Projektbefristung
Seite 618
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