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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Anspruch auf Branchenzuschlag
§ 8 Abs. 4 AÜG; §§ 1 Nr. 2 und 3, 2 TV BZ ME
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, die Arbeitnehmerüberlassung betreibt, als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag enthielt eine dynamische Bezugnahme auf die Tarifverträge über Branchenzuschläge, die zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) sowie der Interessengemeinschaft Zeitarbeit e. V.
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